Liebe Kund:innen,

aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens, müssen Sie aktuell mit längeren Wartezeiten rechnen, wenn Sie unseren Kundenservice telefonisch erreichen möchten. Wir sind bemüht, alle Anliegen zu bearbeiten. Gerne können Sie uns aber auch eine E-Mail schreiben an service@naturstrom-vor-ort.de, die wir versuchen schnellstmöglich zu beantworten. Viele Antworten auf Fragen finden Sie auch in unseren FAQ.

Informationen zur Strompreisbremse

Die staatliche Strompreisbremse entlastet alle gewöhnlichen Stromkund:innen (Verbrauch < 30.000 kWh jährlich). Ihr Preis wird für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 Cent/kWh brutto gedeckelt. Bei größeren Verbrauchsstellen (> 30.000 kWh jährlich) wie z.B. bei Gewerbetreibenden wird der reine Energiepreis (exklusive Steuern, Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent der Verbrauchsprognose auf 13 Cent/kWh netto reduziert.
Die Maßnahme wurde zum 01. März 2023 eingeführt, greift aber rückwirkend seit dem 01. Januar 2023 und gilt bis voraussichtlich 30. April 2024. Viele Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier in der FAQ-Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
In einem von unserem Systemdienstleister erstellten Anschreiben zur Strompreisbremse wurde Ihnen Ihr persönliches Entlastungskontingent sowie Ihre neuen Abschläge mitgeteilt. Diese wurden aufgrund der Verbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

regionalstrom

Mit regionalstrom von naturstrom vor Ort beziehen Sie 100 Prozent Ökostrom aus Deutschland. Der Großteil wird in Windenergie- oder Photovoltaik-Anlagen im Umkreis von 50 Kilometern von Ihrem Wohnort erzeugt. Ergänzend kommt Wasserkraftstrom aus Laufwasserkraftwerken am Inn hinzu.

direktstrom

Mit direktstrom von naturstrom vor Ort beziehen Sie 100 Prozent Ökostrom aus erneuerbaren Quellen. Er wird direkt vor Ort gewonnen. Sollte der hausgemachte Strom einmal nicht ausreichen, kommt Ökostrom aus deutschen Wasserkraftwerken übers öffentliche Netz hinzu.

Wir arbeiten garantiert unabhängig von Industrie und Konzernen, frei von Kohle- und Atomkraft. Ihr Beitrag für regionalstrom und für direktstrom unterstützt unmittelbar die dezentrale Energiewende vor Ort.

Aktuelle Stromkennzeichnung

Laut Stromkennzeichnung entsprechend des Energiewirtschaftsgesetz § 42 EnWG müssen an dieser Stelle auch die über die EEG-Umlage von unseren Stromkunden geförderten EEG-Strommengen als Bestandteil unseres Strommixes ausgewiesen werden.

regionalstrom – Stromkennzeichnung 2021

stromkennzeichnung regionalstrom

direktstrom – Stromkennzeichnung 2021

stromkennzeichnung direktstrom

Unternehmens-Stromkennzeichnung 2021

stromkennzeichnung unternehmen

Strommix Deutschland 2021